Diese Finanzierung nennt sich crowdfunding (Schwarmfinanzierung). Dementsprechend ist es bis jetzt nicht absehbar, wie viele Menschen sich an diesem Projekt beteiligen. Somit ist auch keine Aussage zu treffen, mit wie viel Prozent Ihre Einlage dann letztendlich am Gewinn teilhaben kann. Die Berechnung der Gewinn- und der Verlustbeteiligung richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag. Diesen finden Sie unter dem Menüpunkt Formular.
Es können Einlagen in Höhe von 1000 Euro oder einem Mehrfachen von 1000 Euro geleistet werden.
Sicher ist, dass 40 Prozent des Gewinns dieser Firma an die Teilhaberschaften ausbezahlt wird. Dieser Vorgang findet immer nach der Steuerfeststellung statt. Am Verlust ist der Teilhaber bis maximal seiner Einlage beteiligt.
Wichtig zu wissen ist, dass es mehrere Gruppen für die Gewinnberechnung gibt.
- Berechnungsfaktor:
Das Einlagenkapital wird mit dem Faktor multipliziert und dient somit zur Berechnungsgrundlage für die Gewinnausschüttung. Dieser Faktor bleibt im Teilhaberschaftsvertrag für immer erhalten!
Der Entwicklungsverlauf bringt bald eine Änderung!
- Der Berechnungsfaktor ist im Augenblick 1. Er wurde am 07.06.2013 von 20 auf 1 reduziert. (Entwicklungsfortschritt)
- Bei weiterem Entwicklungsfortschritt kann dieser Berechnungsfaktor auf 1 oder 0,1 oder vielleicht 0,0001 reduziert werden.
- Mit dieser Reduzierung verringert sich natürlich die Gewinnausschüttung für das Einlagenkapital!
Stellen Sie sich vor, Sie hätten bei der Gründung von " Microsoft " die Möglichkeit gehabt 100 Dollar in eine Teilhaberschaft zu investieren.
Mit Sicherheit wären Sie heute Millionär!
Handeln Sie schnell und sehen Sie dies als eine ähnliche Chance!